فضيحة من العيار الثقيل : الألمان يساندون كوثر فال و المغرب يتجاهلها
… der Albtraum geht weite Kommentare
Von Jürgen Klute.
Belgieninfo hat bereits Mitte Juni darüber berichtet, dass die belgische Regierung einer ordnungsgemäß in Brüssel gemeldeten Marokkanerin ohne erkennbaren Grund die Wiedereinreise nach Belgien verweigert. Aus rechtlicher Sicht hätte der Fall längst beendet sein müssen.
K.F. war am 29. Mai von geschäftlichen Terminen in Marokko nach Belgien zurückgekehrt. Trotz eines gültigen Visums und einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Belgien und einer Wohnung in Brüssel durfte sie nicht einreisen und wird seitdem im „Centre Caricole“ in Steenokkerzeel unmittelbar neben dem Flughafen Zaventem festgehalten.
Gegen die Einreiseverweigerung hatte K.F. unverzüglich Widerspruch eingelegt. Am 6. Juni 2018 kam es zur ersten Verhandlung vor dem ‘Conseil du Contentieux des Etrangers’, dem Rat für Rechtsstreitigkeiten von Ausländern. Der Rat erklärte die Einreiseverweigerung für unzulässig, da die zuständigen belgischen Behörden keine Gründe für die Verweigerung benannt hatten.
Am 14. Juni kam es zu einer weiteren Verhandlung vor dem ‘Conseil du Contentieux des Etrangers’. Diesmal trug die für die Einreiseverweigerung zuständige Behörde vor, der belgische Geheimdienst habe K.F. als gefährliche Person eingestuft. Nähere Begründungen für diese Einstufung gab es nicht. Dennoch folgte der ‘Conseil du Contentieux des Etrangers’ der Entscheidung der belgischen Behörden und bestätigte die Einreiseverweigerung. Aussagen des Geheimdienstes, so die Argumentation des ‚Conseil‘, bedürften keiner weiteren Überprüfung, sondern seien per se glaubwürdig.
Gegen diese Entscheidung legte K.F. ebenfalls Widerspruch ein. Am 22. Juni entschied das ’Tribunal de Première Instance – Chambre de Conseil’, dass die Inhaftierung von K.F. im „Centre Caricole“ rechtswidrig sei und sie daher unverzüglich freizulassen sei. Trotz dieser Gerichtsentscheidung wird K.F. auch 14 Tage später noch im „Centre Caricole“ festgehalten.
Politisch verantwortlich für die nach gerichtlicher Einschätzung widerrechtliche Inhaftierung von K.F. ist der Staatssekretär für Asyl und Migration, Theo Francken. Offensichtlich hat der N-VA-Politiker ein gebrochenes Verhältnis zum Rechtsstaat. Denn nach rechtsstaatlichen Prinzipien haben staatliche Behörden und deren politische Führungen Gerichtsentscheidungen Folge zu leisten.
Die europäische Dimension
Der Fall K.F. hat aber vor allem eine EU-politische Dimension. K.F. ist Vorsitzende der NGO L’Organisation Internationale des Médias Africains (OIMA) mit Sitz in Brüssel. Deren Ziel ist eine bessere Verständigung und Zusammenarbeit zwischen afrikanischen und europäischen Journalisten. Dazu gehört auch ein besseres Kennenlernen der Europäischen Union und ihrer Institutionen. In diesem Sinne organisiert K.F. u.a. gemeinsame Konferenzen und Begegnungen mit Vertretern des Europäischen Parlaments und anderer EU-Institutionen. Für diese Arbeit ist ihre Präsenz in Brüssel, dem Arbeitssitz des Europaparlaments und vieler anderer EU-Institutionen, nötig.
Mit der Zustimmung, zentrale EU-Institutionen in Brüssel anzusiedeln, hat Belgien seinerzeit auch die Verpflichtung übernommen, allen, die mit den EU-Institutionen zusammenarbeiten, einen Zugang zu diesen Institutionen sicher zu stellen, also entsprechende Einreiserechte nach Belgien zu gewähren. Das sollte auch dem Staatssekretär für Asyl und Migration, dem N-VA-Politiker Theo Francken, bewusst sein.
Um so mehr verwundert die Beharrlichkeit, mit der die belgischen Behörden K.F. die Einreise trotz des Gerichtsbescheids vom 22. Juni noch immer verweigern. Dem Beobachter stellt sich die Frage, wie lange Staatsekretär Theo Francken diese Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien noch fortsetzen will.